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【送信日時】15 Jun 2009 06:59:13 -0000
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in Hochstma. an Anteil gewahrt.
Und der volkische Staat hat demgema. die gesamte, besonders aber die oberst
e, also die politische
Leitung restlos vom parlamentarischen Prinzip der Majoritats-, also Massenb
estimmung zu befreien, um
an Stelle dessen das Recht der Person einwandfrei sicherzustellen.
an Stelle dessen das Recht der Person einwandfrei sicherzustellen.
Wie aber im Wirtschaftsleben die fahigen Menschen nicht von oben zu bestimm
en sind, sondern sich
selbst durchzuringen haben und so wie hier die unendliche Schulung vom klei
nsten Geschaft bis zum
gro.ten Unternehmen selbst gegeben ist und nur das Leben dann die jeweilige
n Pru-
{501 Die beste Staatsverfassung}
fungen vornimmt, so konnen naturlich auch die politischen Kopfe nicht plotz
lich "entdeckt" werden.
Genies au.erordentlicher Art lassen keine Rucksicht auf die normale Menschh
eit zu.
Der Staat mu. in seiner Organisation, bei der kleinsten Zelle, der Gemeinde
, angefangen bis zur
obersten Leitung des gesamten Reiches, das Personlichkeitsprinzip verankert
haben.
Es gibt keine Majoritatsentscheidungen, sondern nur verantwortliche Persone
n, und das Wort "Rat" wird
wieder zuruckgefuhrt auf seine ursprungliche Bedeutung. Jedem Manne stehen
wohl Berater zur Seite,
allein die Entscheidung trifft ein Mann.
Der Grundsatz, der das preu.ische Heer seinerzeit zum wundervollsten Instru
ment des deutschen Volkes
machte, hat in ubertragenem Sinne dereinst der Grundsatz des Aufbaues unser
er ganzen
Staatsauffassung zu sein: Autoritat jedes Fuhrers nach unten und Verantwort
ung nach oben.
Auch dann wird man nicht jener Korporationen entbehren konnen, die wir heut
e als Parlamente
bezeichnen. Allein ihre Rate werden dann wirklich beraten, aber die Verantw
ortung kann und darf
immer nur ein Trager besitzen und mithin auch nur dieser allein die Autorit
at und das Recht des Befehls.
Die Parlamente an sich sind notwendig, weil ja vor allem in ihnen die Kopfe
die Moglichkeit haben, sich
langsam emporzuheben, denen man spater besondere verantwortliche Aufgaben u
berweisen kann.
Damit ergibt sich folgendes Bild: Der volkische Staat hat, angefangen bei d
er Gemeinde bis hinauf zur
Leitung des Reiches, keinen Vertretungskorper, der etwas durch Majoritat be
schlie.t, sondern nur
Beratungskorper, die dem jeweilig gewahlten Fuhrer zur Seite stehen und von
ihm in die Arbeit
eingeteilt werden, um nach Bedarf selber auf gewissen Gebieten wieder unbed
ingte Verantwortung zu
ubernehmen, genau
{502 Beratende Kammern verantwortliche Fuhrer}
so, wie sie im gro.eren der Fuhrer oder Vorsitzende der jeweiligen Korporat
ion selbst besitzt.
Der volkische Staat duldet grundsatzlich nicht, da. uber Belange besonderer
, zum Beispiel
wirtschaftlicher Art Menschen um Rat oder Urteil befragt werden, die auf Gr
und ihrer Erziehung und
Tatigkeit nichts von der Sache verstehen konnen. Er gliedert deshalb seine
Vertretungskorper von
vornherein in polit
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allein, wurde er damit immer nur zerstorend wirken konnen, auf keinen Fall
aber organisierend; denn das innerste Wesen jeder Organisation beruht darau
f, da. der einzelne auf die
Vertretung seiner personlichen Meinung sowohl als seiner Interessen verzich
tet und beides zugunsten
einer Mehrzahl von Menschen opfert. Erst aber dem Umweg dieser Allgemeinhei
t erhalt er dann seinen
Teil wieder zuruck. Er arbeitet nun z. B. nicht mehr unmittelbar fur sich s
elbst, sondern gliedert sich mit
seiner Tatigkeit in den Rahmen der Gesamtheit ein, nicht nur zum eigenen Nu
tzen, sondern zum Nutzen
aller. Die wunderbarste Erlauterung dieser Gesinnung bietet sein Wort "Arbe
it", unter dem er
keineswegs eine Tatigkeit zum Lebenserhalt an sich versteht, sondern nur ei
n Schaffen, das nicht den
Interessen der Allgemeinheit widerspricht. Im anderen Falle bezeichnet er d
as menschliche Wirken,
sofern es dem Selbsterhaltungstriebe ohne Rucksicht auf das Wohl der Mitwel
t dient, als Diebstahl,
Wucher, Raub, Einbruch usw. Diese Gesinnung, die das Interesse des eigenen
Ichs zugunsten der
Erhaltung der Gemeinschaft zurucktreten la.t, ist wirklich die erste Voraus
setzung fur jede wahrhaft
menschliche Kultur. Nur aus ihr heraus vermogen alle die gro.en Werke der M
enschheit zu entstehen,
die dem Grunder wenig Lohn, der Nachwelt aber reichsten Segen bringen. ja,
aus ihr allein heraus kann
man verstehen, wie so viele ein kargliches Leben in Redlichkeit zu ertragen
vermogen, das ihnen selber
nur Armut und Bescheidenheit auferlegt, der Gesamtheit aber die Grundlagen
des Daseins
einer Mehrzahl von Menschen opfert. Erst aber dem Umweg dieser Allgemeinhei
t erhalt er dann seinen
Teil wieder zuruck. Er arbeitet nun z. B. nicht mehr unmittelbar fur sich s
elbst, sondern gliedert sich mit
seiner Tatigkeit in den Rahmen der Gesamtheit ein, nicht nur zum eigenen Nu
tzen, sondern zum Nutzen
aller. Die wunderbarste Erlauterung dieser Gesinnung bietet sein Wort "Arbe
it", unter dem er
keineswegs eine Tatigkeit zum Lebenserhalt an sich versteht, sondern nur ei
n Schaffen, das nicht den
Interessen der Allgemeinheit widerspricht. Im anderen Falle bezeichnet er d
as menschliche Wirken,
sofern es dem Selbsterhaltungstriebe ohne Rucksicht auf das Wohl der Mitwel
t dient, als Diebstahl,
Wucher, Raub, Einbruch usw. Diese Gesinnung, die das Interesse des eigenen
Ichs zugunsten der
Erhaltung der Gemeinschaft zurucktreten la.t, ist wirklich die erste Voraus
setzung fur jede wahrhaft
menschliche Kultur. Nur aus ihr heraus vermogen alle die gro.en Werke der M
enschheit zu entstehen,
die dem Grunder wenig Lohn, der Nachwelt aber reichsten Segen bringen. ja,
aus ihr allein heraus kann
man verstehen, wie so viele ein kargliches Leben in Redlichkeit zu ertragen
vermogen, das ihnen selber
nur Armut und Bescheidenheit auferlegt, der Gesamtheit aber die Grundlagen
des Daseins
sichert. Jeder Arbeiter, jeder Bauer, jeder Erfinder, Beamte usw., der scha
fft, ohne se
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